Allgemeine Geschäftsbedingungen – AGB
Stand: 01.12.2023
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle zwischen der Mehrwert-Immobilien Agentur Michael Haupt, Inhaber: Michael Haupt, Postfach 6851, 15368 Fredersdorf (im Folgenden „Mehrwert-Immobilien“ genannt) und ihren Vertragspartnern (im Folgenden „Kunde“ genannt) geschlossenen Verträge.
(2) Diese AGB gelten unabhängig davon, ob Sie Verbraucher, Kaufmann oder eine juristische Person sind.
(3) Abweichende AGB des Kunden finden keine Anwendung, sofern deren Geltung nicht ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.
§ 2 Weitergabeverbot/Vertraulichkeit
(1) Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise von Mehrwert-Immobilien sind ausdrücklich für den Kunden bestimmt und vertraulich zu behandeln. Es ist dem Kunden untersagt, Objektnachweise, Objektinformationen oder andere Vertragsunterlagen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mehrwert-Immobilien an Dritte weiterzugeben.
(2) Sollte der Kunde gegen diese Verpflichtung verstoßen und schließt ein Dritter oder andere Personen, an die die Informationen weitergegeben wurden, einen Hauptvertrag ab, ist der Kunde verpflichtet, Mehrwert-Immobilien die vereinbarte Provision zu zahlen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
§ 3 Doppeltätigkeit/Zwischenmakler
(1) Mehrwert-Immobilien ist berechtigt, sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu sein.
(2) Mehrwert-Immobilien kann weitere Personen oder Zwischenmakler beauftragen und ihnen einen Teil der Provision weitergeben. Auf Wunsch wird Mehrwert-Immobilien offenlegen, ob und in welcher Höhe Zahlungen an Dritte erfolgt sind.
§ 4 Angebote
Die Angebote von Mehrwert-Immobilien sind freibleibend und unverbindlich. Sie basieren auf den Angaben der Eigentümer oder anderer Dritter und werden nach bestem Wissen erstellt. Irrtümer, Zwischenverkauf oder Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.
§ 5 Objektangaben
(1) Die von Mehrwert-Immobilien übermittelten Objektinformationen stammen von den Eigentümern oder Dritten und wurden nicht auf ihre Richtigkeit geprüft. Mehrwert-Immobilien übernimmt daher keine Haftung für die Richtigkeit dieser Angaben.
(2) Objektinformationen dürfen nur nach einer Interessenbekundung weitergegeben werden.
§ 6 Entstehen und Fälligkeit des Provisionsanspruchs
(1) Der Provisionsanspruch von Mehrwert-Immobilien entsteht, sobald ein Hauptvertrag aufgrund der Vermittlung oder des Nachweises von Mehrwert-Immobilien zustande kommt. Dies gilt auch, wenn der Vertrag zu abweichenden Bedingungen oder über ein anderes Objekt abgeschlossen wird, sofern der wirtschaftliche Erfolg dem ursprünglich angebotenen Geschäft entspricht.
(2) Eine auflösende Bedingung oder der Rücktritt vom Hauptvertrag aus Gründen, die im Verantwortungsbereich einer Vertragspartei liegen, berühren den Provisionsanspruch von Mehrwert-Immobilien nicht.
(3) Beim Verkauf von Wohnimmobilien oder Einfamilienhäusern an Verbraucher gemäß § 13 BGB wird die Provision zwischen Verkäufer und Käufer zu gleichen Teilen erhoben.
(4) Die Provision ist auch bei alternativen Vertragsformen wie Kauf statt Miete oder Erbbaurecht statt Kauf fällig.
(5) Die Provision ist 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
§ 7 Provision
(1) Der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung einer im Maklervertrag festgelegten Provision bei Abschluss eines vermittelten Vertrages (z. B. Kaufvertrag, Mietvertrag).
(2) Wurde keine ausdrückliche Vereinbarung getroffen, gilt bei Kaufverträgen eine Provision von 3,57 % des Kaufpreises inkl. MwSt. Dies gilt für Käufer und Verkäufer, sofern keine anderweitige Vereinbarung besteht.
(3) Für die Vermittlung von Mietverträgen beträgt die Provision 2,38 Monatsmieten inkl. MwSt., sofern nichts anderes vereinbart ist.
§ 8 Haftungsbegrenzung
Die Haftung von Mehrwert-Immobilien ist auf die Höhe der fälligen Provision beschränkt. Diese Begrenzung gilt nicht bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
§ 9 Veröffentlichung
Der Kunde stimmt zu, dass Mehrwert-Immobilien im Rahmen von Veröffentlichungen als Transaktionsberater genannt wird. Mehrwert-Immobilien behält sich das Recht vor, selbst Pressemitteilungen zu veröffentlichen.
§ 10 Einwilligung zu Werbung
Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass Mehrwert-Immobilien die Geschäftsbeziehung als Referenz nutzt. Der Kunde kann dieser Zustimmung jederzeit formlos widersprechen.
§ 11 Vorkenntnis
Sollte der Kunde bereits Kenntnis von einem durch Mehrwert-Immobilien nachgewiesenen Objekt haben, ist er verpflichtet, dies unverzüglich mitzuteilen. Andernfalls gilt der Nachweis von Mehrwert-Immobilien als ursächlich für den Vertragsabschluss.
§ 12 Zwischenverkauf
Sollte das Objekt während der Verhandlungen anderweitig verkauft werden, trägt der Kunde die bis dahin angefallenen Kosten.
§ 13 Sonstige Bestimmungen
(1) Der Kunde ist verpflichtet, die notwendigen Unterlagen gemäß dem Geldwäschegesetz zur Verfügung zu stellen. Mehrwert-Immobilien ist berechtigt, die Geschäftsbeziehung bei Verstößen zu kündigen.
(2) Der Kunde übergibt Mehrwert-Immobilien einen gültigen Energieausweis. Bei fehlerhaften Angaben haftet der Kunde für daraus entstehende Schäden.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
(2) Sollte eine Klausel dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(3) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von Mehrwert-Immobilien, sofern der Kunde Kaufmann ist.